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ArtificialStupidity - Künstliche Dummheit


Antrag G1 vom Bundeskongress der JUSOS 2018: Vorwärts nimmer, abwärts immer

Das Thema ist der Antrag G1: “Für ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung: Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen”. Die Rednerin auf dem Juso-Bundeskongress 2018, Sabrina Simmons (JUSOS Berlin), trägt ein T-Shirt mit dem Zitat der Feministin Marie Shear: “Feminism is the radical notion that women are people”. Menschlichkeit ist also ihr Konzept.

Ursprünglich sind Videos vom Bundeskongress 2018 im Auftritt der Jusos veröffentlicht worden. Nach dem darauf folgenden Shitstorm wurde das Video zum Antrag G1 aus dem Netz genommen. Zwar ist ein Video mit Ausschnitten über Youtube zugänglich, aber es handelt sich um eine geschnittene Version, wobei natürlich nicht ganz auszuschließen ist, dass vielleicht sinnentstellend geschnitten wurde. Die wesentlichen Aussagen liegen aber ungeschnitten vor. Die Schnitte sind im Text mit “[…]” markiert.

Es geht also um den Antrag “Für ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung: Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen”.

Erste Rednerin (vermtl. “Miri”):

Als dritten Punkt möchte ich euch die Tragweite dieses Antrags bewusst machen. Dieser Antrag streicht §219 ersatzlos. Sehr gut! Dieser Antrag streicht auch §218 ersatzlos. Das bedeutet: Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen für die Dauer der gesamten Schwangerschaft. Das ist heute, in Teilen, auch schon möglich, aber, nur mit medizinischer Indikation, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Das heißt: Nach diesem Antrag könnte auch im 6. Monat noch eine Frau abtreiben, ohne medizinische Indikation, wenn einfach ein ganz gesundes Baby in ihr heranreift. […] Ihr könnt euch vielleicht auch vorstellen, dass eine Spätabtreibung manchmal zu einer frühen Geburt wird. Und was ihr euch vielleicht auch vorstellen könnt, [was] ist: Wenn sich das Kind, das eigentlich abgetrieben werden sollte, dann auf dem OP-Tisch nicht mehr sterben will, wenn das Kind, was eigentlich, vielleicht nach meinem Willen, zukünftig, wenn ich Ärztin bin, abgetrieben werden sollte, anfängt auf dem OP-Tisch zu stöhnen, sich zu bewegen?

Zweite Rednerin (blond, ab 1:24):

Auch hier gibt es Grenzen für mich, und zwar, die Forderung den §218 ersatzlos zu streichen. Miri [vermtl. die Vorrednerin], als Medizinstudentin, hat dieses ethische Dilemma schon dargestellt. Durch diese Forderung wird es möglich, zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft, diese ohne medizinische Indikation abzubrechen. Es wäre möglich, ein ungeborenes aber lebensfähige[s] Kind im Mutterleib töten zu können. Und hier hört es für mich auf. Ja, jede Frau sollte selbst für sich und ihren Körper entscheiden dürfen, aber auch das Leben im Mutterleib ist Leben und dieses Leben muss beschützt werden.

Dritte Rednerin, Frau Simmons (ab 2:20):

Liebe Genossinnen und Genossen, ich hab’ mich gerade bei den letzten paar Beiträgen gefragt, ob wir bei den Jusos oder auf dem Deutschlandtag sind [Applaus]. Es kann doch nicht euer Ernst sein, es kann doch nicht euer Ernst sein, so ‘ne pathetische Rhetorik hier an den Tag zu legen [in Bezug auf die Vorrednerinnen]. Also im Grunde genommen: sexuelle Selbstbestimmung, … aber. Nein, eben nicht. Nix aber. Da steht “feministisch”, das müsst ihr auch ernst meinen. Wenn ihr die Verurteilung … und, wurde gerade gesagt, wir müssen für etwas einstehen. Ja, für die Lebenden, für die Frauen, für ihre Selbstbestimmung und nicht für irgendwelche Ungeborenen […]. Ja. Im Ernst, Entschuldigung, aber es ist juristisch schon vorhin erklärt worden. Die [Föten] haben einfach vorher [vor der Geburt] kein Recht. Und die Grundrechte, das Menschenrecht gilt zuerst mal für die Frau und dann für alles andere. Das heißt ihr könnt diese Abwägung leider offensichtlich nicht richtig treffen. [Zwischenruf: “hey”?] Ja! Ja! Und das Interessante ist, das Interessante daran ist: Ich treff’ die Entscheidung für mich. Und du triffst die für dich, aber ich sage dir nicht, was du zu tun hast. Und das ist der Knackpunkt. Ich kann nicht über andere Frauen entscheiden. [Applaus] Und, was noch dazu kommt, was noch dazu kommt: Mit dieser Rhetorik, wisst ihr, was ihr damit macht? Diese ganze Verzögerungstaktik, die im Bundestag läuft, mit §219a – ihr seid so dumm, dass ihr da den CDU-Leuten so Argumentationen gebt, das ist unfassbar. Ja, sexuelle Selbstbestimmung, … aber. Also nicht konsequent, nicht bis zum letzten, immer nur hmm, da wo’s mir jetzt gerade gefällt. Lächerlich.

Transkript von mir, Quelle u.a.: https://www.youtube.com/watch?v=kijsdWL09LQ

[Update 8.8.2019: Das obige Youtube-Konto wurde mittlerweile gelöscht, ich möchte aber nicht auf andere potenziell unseriöse Quellen verweisen. Wer das Original sehen will, findet sicher einige Quellen über Google.]

Man kann sich vorstellen, welche Reaktionen auf diese Einlassung folgen werden. Beschwichtigend schreib dazu dann der Juso-Vorsitzende Kevin Kühnert im Handelsblatt:

Schwangere Frauen werden in Deutschland kriminalisiert – warum dulden wir das?  [Hä? Sie sind verhaftet, sie sind schwanger?!]

[…]
Der Bundeskongress der Jusos hat deshalb am vorvergangenen Wochenende gefordert, die Paragrafen 218 und 219 zu streichen. Sie stehen für Unsicherheit, Stigmatisierung und Kriminalisierung. Wer das nicht möchte, der tut gut daran, das Thema Schwangerschaft aus der Geiselhaft des Strafgesetzbuchs zu befreien.

Es gehört vielmehr in das Schwangerschaftskonfliktgesetz, das nach reiflicher Debatte neu zu fassen ist. Dafür hat mein Verband sich ausgesprochen, verbunden mit der Forderung nach einer Frist für Abbrüche, die deutlich großzügiger sein muss als zwölf Wochen.
[…]

Shitstorm und Drohungen

Was daraufhin folgte, war mehr als nur ein Shitstorm. Rechtsradikale jedweder Couleur tragen seither die Lüge in die Welt, die Jusos wollten Abbrüche bis in den neunten Schwangerschaftsmonat ermöglichen. Nichts dergleichen wollen wir, nichts dergleichen haben wir beschlossen.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/meinung/kolumnen/expertenrat/kuehnert/expertenrat-kevin-kuehnert-schwangere-frauen-werden-in-deutschland-kriminalisiert-wollen-wir-das/23748248.html

Da ist aber der Kevin nicht ganz auf dem Laufenden. Sehr schlau auch – wie immer bei Gegenwind – der Verweis auf “Rechtsradikale jedweder Couleur”. Na, dann schau’n wir mal in den Beschluss:

Juso-Bundeskongress 30. November – 2. Dezember 2018 Beschluss G1
Für ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung: Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
[…]
Daher setzen wir uns für eine Streichung der 16 §§ 218-219b StGB aus dem Strafgesetzbuch, sowie einer Neuregelung im und eine Neufassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten) ein. Die sogenannte Fristenlösung, wie sie bis jetzt im §218a I Nr. 3 StGB geregelt ist, dass nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis ausnahmsweise der Schwangerschaftsabbruch straffrei erfolgen kann, lehnen wir ab. So erkannte die Drucksache des Bundestages 12/696 aus dem Jahr 1991 schon richtig [*]: „Die Festlegung einer Frist, nach deren Ablauf eine Abtreibung verboten ist, unterstellt, daß Frauen nicht dazu in der Lage sind, selbstständig die für sie richtige Entscheidung zu treffen. Die Drei-Monat-Frist ist willkürlich und durch nichts zu begründen. Sie erzeugt zudem einen unvertretbaren Zeitdruck. Wenn eine ungewollte Schwangerschaft erst spät entdeckt wird, was gerade bei sehr jungen oder bei älteren Frauen leicht vorkommen kann, ist die Drei Monats-Frist für eine reifliche Entscheidung zu kurz.
[…]
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (neu: Schwangerschaftsgesetz), das detaillierte Vorgaben zur Durchführung von Beratungen und der Anerkennung von Beratungsstellen enthält, muss neugefasst werden. […] Die Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche müssen sich in diesem Gesetz wiederfinden.

Beschlüsse (ab Zeile 17): https://www.jusos.de/content/uploads/2018/12/g1_fuer-ein-recht-auf-reproduktive-selbstbestimmung-legalisierung-von-schwangerschaftsabbruechen.pdf

Das steht nur, dass die 12-Wochen-Frist für eine Entscheidung zu kurz ist und das die Fristenlösung abgelehnt wird. Jede Fristenlösung, oder diese, die 12-Wochen-Fristenlösung? Unklar. Welche Regelungen müssen sich im neuen Schwangerschaftskonfliktgesetz wiederfinden? Die Fristenlösung? Keine Ahnung. Es steht hier explizit nicht, dass eine zu kurze Frist im §218 durch eine irgendwie längere Frist im Schwangerschaftskonfliktgesetz ersetzt werden soll. Beim besten Willen kann man hier Kühnerts Aussage nicht erkennen.

Exkurs: Dazu hilft vielleicht dann ein Blick auf die zitierte Drucksache des Bundestages 12/696 aus dem Jahr 1991. Es handelt sich dabei um einen Gesetzentwurf der Abgeordneten Christina Schenk, Dr. Klaus-Dieter Feige, Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Entscheidungsfreiheit von Frauen beim Umgang mit ungewollten Schwangerschaften
[…]
3. Das Abtreibungsverbot bzw. die staatliche Reglementierung und die öffentliche Stigmatisierung von Abtreibungen, mit denen wir heute konfrontiert werden, sind Bestandteil des Jahrtausende währenden Bestrebens aller Herrschenden, Kontrolle über die Entstehung von Menschen zu erlangen. Zu anderen Teilen besteht das gleiche Bestreben aus der Intention, genmanipulierte Menschen im und außerhalb des Mutterleibes zu erzeugen und aus dem intensiven Bemühen, Geburten von Nichtweißen, Behinderten oder [sic!] in anderen Teilen der Welt mittels inhumaner Verhütungsmethoden oder Zwangsabtreibungen zu verhindern.
[…]
Grundlage des Tötungsvorwurfes ist die Fiktion, daß es sich bei der Leibesfrucht einer Frau um einen eigenständigen Menschen handelt. Während der Schwangerschaft ist die Leibesfrucht jedoch Teil der Frau, in der und über die sie existiert. Sie kann daher kein eigenständiges Rechtssubjekt sein. Das Recht auf ihren Schutz kann nur der Frau selbst eingeräumt werden. Sie ist vor dem Verlust der Leibesfrucht (durch Zwangsabtreibung, ökologische Katastrophen etc.) ebenso zu schützen wie vor dem Verlust eines anderen Teils ihres Körpers oder ihrer Gesundheit.
[…]
4. Die Festlegung einer Frist, nach deren Ablauf der Abbruch von Schwangerschaften verboten ist, schränkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ein. Dies hat in wenigen Fällen eine praktische, grundsätzlich aber immer eine ideelle Bedeutung: Die Beschränkung der Abbrucherlaubnis auf eine bestimmte Frist impliziert, daß Frauen nicht selbst dazu in der Lage sind, die für sie richtige Entscheidung zu treffen. Es ist schon aus medizinischen Gründen ratsam, eine Abtreibung zum frühestmöglichen Zeitpunkt durchzuführen. Die schonende Absaugmethode ist nur zu Beginn der Schwangerschaft möglich. Frauen haben aus diesem Grunde ganz von sich aus Interesse daran, eine beabsichtigte Abtreibung so früh wie möglich vornehmen zu lassen.

Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/006/1200696.pdf

Nur so nebenbei bemerkt: Die erste hervorgehobene Aussage über das “Bestrebens aller Herrschenden…”, zeigt deutlich, in welchem Bewusstseinszustand sich die Verfasser befunden haben. Den Sinn des 2. hervorgehoben Satzes “Zu anderen Teilen…” verstehe ich überhaupt nicht, ich glaub, da ist das “oder” zu viel. Klingt irgendwie nach Verschwörungstheorie: Schwangere Frauen werden von Außerirdischen entführt, um grausame Experimente an ihnen durchzuführen. Aber, egal.

Unter 4. steht etwas von “einer Frist”, also wird jede Frist abgelehnt. Die Frau kann also allein die richtige Entscheidung  treffen. Warum wird diese Drucksache hier zitiert? Teilt man die Grundaussage? Ist diese Rechtsauffassung “Sie [die Leibesfrucht] kann daher kein eigenständiges Rechtssubjekt sein” überhaupt richtig? Und alles, was kein Träger von Grundrechten ist (das sagt ja der Begriff “eigenständiges Rechtssubjekt”), darf man straflos töten?

Die Tatsache, dass auch die Vorrednerinnen von einer Legalisierung der Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft sprachen und ihre Vorbehalte dagegen vorbrachten, zeigt, dass die Aussage von Kühnert “Nichts dergleichen wollen wir, nichts dergleichen haben wir beschlossen” schlicht falsch, oder der Antrag zumindest hochgradig missverständlich ausgedrückt ist. Auch Frau Simmons insistiert: “Ja, für die Lebenden, für die Frauen, für ihre Selbstbestimmung und nicht für irgendwelche Ungeborenen”, ein klarer Bezug zur Geburt als Bezug zum Rechtsprinzip: “Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt“. Und die findet nun mal in der Regel nach 9 Monaten statt.

Fazit: Es handelt sich wieder einmal um ein Problem mangelhafter Kommunikation: Während der Beschluss keine Aussage über eine bestimmte Frist macht, ist auf dem Bundeskongress ganz klar die Rede von einer ersatzlosen Streichung von §218 ohne irgend eine Frist, was sich aus den Einlassungen der Vorrednerinnen von Frau Simmons klar ergibt. Kevin Kühnert ist nun entweder schlecht informiert, oder er versucht im Sturm der Entrüstung mit “Unwahrheiten” zurückzurudern. “Rechtsradikale jedweder Couleur” sind natürlich auch dann die beiden ersten Rednerinnen, die ethische Vorbehalte zu äußern wagten. Vielleicht mal entnazifizieren bei den Jusos?

Wir merken uns aber: “Das Menschenrecht gilt zuerst mal für die Frau und dann für alles andere!”

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Info:
Antrag G1 vom Bundeskongress der JUSOS 2018: Vorwärts nimmer, abwärts immer ist Beitrag Nr. 2374
Autor:
Martin am 13. Dezember 2018 um 15:41
Category:
Abgründe,Falsche Erinnerungen,Künstliche Dummheit,Lug & Trug
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