Die Qual der Wahl: Professorin Dr. Frauke Brosius-Gersdorf soll Verfassungsrichterin werden

Mitte Juli 2025, die Wahl zur Bundesverfassungsrichterin von Professorin Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ist geplatzt. Das rot-grüne Lager eskaliert: Wieder eine kompetente Frau weggemobbt, nur weil sie eine starke Frau ist. Viele in der Union sind wegen der Auswahl aus Gewissensgründen skeptisch. Also: CDU, Merz und Spahn sind schuld. Soweit, so altbekannt.

Von SPD und Grünen wird die Dame über den grünen Klee gelobt. Nun, wer ist diese Dame und welche vielleicht problematischen Positionen werden von ihr vertreten?

Frauke Brosius-Gersdorf wurde von der SPD vorgeschlagen und gilt als besonders umstritten
Frauke Brosius-Gersdorf (54) soll auf Wunsch der SPD Verfassungsrichterin werden

Recht auf Leben ab der Geburt und damit ggf. Abtreibung bis zum 9 Monat

Zum Thema SKIP-Argumente: https://de.wikipedia.org/wiki/SKIP-Argumente

Weiter im Text:

Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht

Quelle: Frauke Brosius-Gersdorf: “Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch” in https://www.mohrsiebeck.com/buch/rechtskonflikte-9783161626852/

Dazu die geltende Rechtsprechung, die sieht das allerdings ganz anders.

BVerfG vom 28.05.1993 – 2 BvF 2/90 – u.a.

1. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und – von ihm her – ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.

Quelle: https://www.blaetter.de/ausgabe/1993/juli/urteil-des-bundesverfassungsgerichtes-vom-28-mai-1993-zum-ss-218-leitsaetze-wortlaut

Im weiteren SPD-Umfeld wird ja schon länger dazu diskutiert. Dazu auch mein Artikel vom 13.12.2018: Antrag G1 vom Bundeskongress der JUSOS 2018: Vorwärts nimmer, abwärts immer

Weitere Positionen: Beseitigung von Negativanreizen für Frauenerwerbstätigkeit usw.

Ermöglichung von Eizellenspende und Leihmutterschaft, Co-Mutterschaft/Vaterschaft usw.

Quelle: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Thesen_zur_sozialen_Gerechtigkeit_im_Lebensweg.pdf

Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung

[…] Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.”

Quelle [Hervorhebung von mir]: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einführung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.pdf

Pro AfD-Verbot

Frauke Brosius-Gersdorf bezog ebenfalls klar Stellung: “Wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird. Weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt. Dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.” Trotzdem musste Brosius-Gersdorf zugeben, “dass damit natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt” werden könne.

Quelle [bei Lanz]: https://www.prisma.de/news/tv/Markus-Lanz-erschrocken-ueber-Bemerkung-zum-AfD-Verbotsverfahren-Anhaengerschaft-beseitigen,49028918

Weitere Positionen (ohne Quellenangabe):

  • Aufhebung des Kopftuch-Verbots für Richterinnen
  • Grundgesetz gendern

Fazit: Einige Positionen sind vielleicht vertretbar bzw. diskussionswürdig (z.B. “Deutlicher Abstand der durch Erwerbstätigkeit erworbenen Altersrente von Sozialleistungen (Grundsicherung) im Alter (Abstandsgebot)”), andere kommen aus der sozialistischen Klamottenkiste und sind für liberal/konservative Menschen wie eine Fahrt in der gesellschaftspolitischen Geisterbahn. Also: Kein Wunder, dass sie von konservativer Seite abgelehnt wird. Das sind gewählte Abgeordnete, die an “Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen” sind. (Artikel 38 GG). Grüne heulen: “nUr wEil sIe eINe fRAu iSt!”. Dabei ist das nur der Ärger, dass man sein trojanisches Pferd (für ein AfD-Verbot?) nicht ins Verfassungsgericht bekommen hat. Wozu Wahlen abhalten, im Parlament streiten und mühsam für Mehrheiten werben, wenn man das einfach ein Gericht entscheiden lassen kann.

[Nachtrag 8.8.2025] Robin Alexander bei Lanz: “Wofür die Linke keine parlamentarische Mehrheit mehr hat, das versucht sie über strategische Personalbesetzung zu machen.”

Quelle: https://x.com/i/status/1953542952481173981

Die mobile Version verlassen